Anwaltliche Beratung und Vertretung kostet Geld.
Grundsätzlich ist der Mandant (Auftraggeber) selbst verpflichtet, die Kosten für die anwaltliche
Beratung und Vertretung zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Mandant später die Kosten
(z. B. nach erfolgreichem Ausgang des Prozesses) von der Gegenseite fordern kann. Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei umfangreichen
oder komplexen Sachverhalten übernehme ich das Mandat nach Honorarvereinbarung.
Erstberatung
Eine Erstberatung kostet derzeit 190,00 € zzgl. MwSt. Sie beinhaltet eine erste Sichtung der
Informationen und Unterlagen und die Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Unter Berücksichtigung Ihres konkreten Falles informiere ich Sie über die Möglichkeiten des weiteren
rechtlichen Vorgehens.
Rechtschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? In vielen Fällen übernimmt Ihre Versicherung die Kosten.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nicht direkt nach dem Vertragsabschluss, sondern
in der Regel erst nach drei Monaten Wartezeit eintritt. Wenn Sie noch keine
Rechtsschutzversicherung haben, wäre es ratsam, rechtzeitig eine solche Versicherung
abzuschließen.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Zudem gibt es die Möglichkeit, für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe oder
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen zu beantragen, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen
können. Bitte sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne